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karriere.at: Stress im Job - Strengeres Gesetz als erster Schritt

Interview mit karriere.at

Sieht man sich die Statistiken der Arbeitsunfälle in Österreich an, wird schnell klar, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hat. Angesichts steigender Arbeitsausfälle, die auf Stress in der Arbeit oder andere psychische Probleme zurückzuführen sind, erscheint die aktuell diskutierte Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz als längst überfällig. In einfachen Worten hat diese schärfere Gesetze gegen Stress im Job zum Ziel. Die Wiener Arbeitspsychologin Veronika Jakl begrüßt die Gesetzesänderung, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll. Zugleich betont sie jedoch, dass damit nur ein erster Schritt getan sei.

“Wir wissen, dass psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen”

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen und Risiken für die Arbeitnehmer einschätzen zu lassen, um die körperliche Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass auch die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer explizit berücksichtigt wird. “Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen”, stellte dazu Sozialminister Rudolf Hundstorfer fest. Für Arbeitspsychologin Jakl ist die geplante Gesetzesänderung “ein absolut positiver erster Schritt, auf den hoffentlich noch weitere folgen werden.” Denn Arbeitsüberlastung, Stress und auch psychischer Druck sowie die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust sind allgegenwärtig – und zollen ihren Tribut. So sind es laut internationalen Studien bis zu 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle, die auf Stress zurückzuführen sind. Laut der Krankenstandsstatistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sind die Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen in Österreich zwischen 1994 und 2009 um 127,6 Prozent gestiegen.

Ein Fragebogen für jeden Arbeitnehmer

Kern der Neuerungen ist, erklärt Jakl, die so genannte Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Die Arbeitspsychologin nimmt an, dass durch die Gesetzesänderung innerhalb der kommenden zwei Jahre jeder Arbeitnehmer zumindest einmal einen Fragebogen zum Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz in Händen halten wird. Erhoben werden sollen alle möglichen Arten von Fehlbelastungen, die zu psychischen Erkrankungen führen können. Darauf basierend könnte es zu Maßnahmen wie Optimierungen im Arbeitsablauf, der Kommunikation oder der Klärung von Zuständigkeiten geben. “So wie es jetzt bei einer Häufung von Arbeitsunfällen bereits der Fall ist, könnte das Arbeitsinspektorat künftig eine Überprüfung anordnen, wenn sich in einem Unternehmen etwa Burnout-Fälle häufen”, erklärt Jakl weiter. “Die Gesetzesänderung wäre sicher ein Erfolg und auch ein guter Anfang. Ich hoffe aber, dass sich die Leute nicht mit diesen Ansätzen zufrieden geben”, hofft die Psychologin auf die Eigeninitiative der Unternehmen, mehr für die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zu tun. “Es geht nicht darum, Schuldige zu finden, sondern darum, die vorhandenen Ressourcen zu optimieren. Wir wollen für beide, Arbeitnehmer und Unternehmen, eine Win-Win-Situation schaffen”, erklärt sie.

Bewusstsein für psychische Belastungen: Die Zeit ist reif

Grundsätzlich sei die Stimmung für eine Veränderung gut. “Immer mehr Menschen sehen ein, dass psychische Belastung am Arbeitsplatz ein Problem darstellt und hier Maßnahmen gesetzt werden müssen”, bezeichnet Jakl die Reaktion auf die Gesetzesänderung nicht nur unter Kollegen ihres Berufsstandes als äußerst positiv.

Veronika Jakl

Arbeitspsychologin, Autorin ("Aktiv führen") und Gastgeberin bei den "Pionieren der Prävention".

Begleitet seit 12 Jahren Organisationen dabei motivierende Arbeitsbedingungen zu schaffen und psychische Belastungen zu reduzieren. 
Unterstützt PräventionsexpertInnen, die wirklich etwas bewegen wollen.

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